StPO — InhaltsübersichtZweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug›Achter Abschnitt Verfahren gegen AbwesendeGesetzBund(XXXX) §§ 277 bis 284 StPO(weggefallen)Strafprozeßordnung · Zweites Buch, Achter Abschnitt § 276§ 285 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 276§ 285