StPO — InhaltsübersichtSechstes Buch Besondere Arten des Verfahrens›Vierter Abschnitt Verfahren bei Festsetzung von Geldbußen gegen juristische Personen und PersonenvereinigungenGesetzBund(XXXX) §§ 445 bis 448 StPO(weggefallen)Strafprozeßordnung · Sechstes Buch, Vierter Abschnitt § 444Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 444