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Durch rechtzeitige Einlegung der Berufung wird die Rechtskraft des Urteils, soweit es angefochten ist, gehemmt.
Dem Beschwerdeführer, dem das Urteil mit den Gründen noch nicht zugestellt war, ist es nach Einlegung der Berufung sofort zuzustellen.
Die Einlegung der Beschwerde hemmt die Rechtskraft des Urteils.
Durch rechtzeitige Einlegung der Revision wird die Rechtskraft des Urteils, soweit es angefochten ist, gehemmt.
Die Einlegung der Beschwerde hemmt die Rechtskraft des Urteils.
Die Einlegung der Beschwerde hemmt die Rechtskraft des Urteils.
Die Einlegung der Beschwerde hemmt die Rechtskraft des Urteils.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.