§ 100a StPOStrafprozeßordnungTelekommunikationsüberwachungZitatstelleBestechlichkeit und Bestechung nach den §§ 332 und 334,Telekommunikationsüberwachung
Art 317 EGStGBEinführungsgesetz zum StrafgesetzbuchÜberleitung des Verfahrens wegen Ordnungswidrigkeiten nach neuem RechtZitatstelle…nach neuem Recht nur noch mit Geldbuße bedroht ist; in diesen Fällen gelten die §§ 313 und 334 der Strafprozeßordnung in der bisherigen Fassung fort. Ist das Revisionsgericht der Auffassung, daß ein solches Urteil…Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch