StPO — InhaltsübersichtErstes Buch Allgemeine Vorschriften›Vierter Abschnitt Aktenführung und Kommunikation im Verfahren›Abschnitt 4b Verfahren bei ZustellungenGesetzBund§ 39 StPO(weggefallen)Strafprozeßordnung · Erstes Buch, Vierter Abschnitt, Abschnitt 4b § 38§ 40 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 38§ 40