Gesetz Nr. 808 - Saarländisches Straßengesetz Vom 17. Dezember 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977
Beginn und Ende der Ortsdurchfahrten bemessen sich nach ihrer Festlegung oder Festsetzung auf Grund der bisherigen Vorschriften, bis sie nach § 4 dieses Gesetzes neu festgesetzt werden.
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