Art. 75 Abs. 1 32013L0059Der Referenzwert für die externe Exposition in Innenräumen durch Gammastrahlung aus Baustoffen zusätzlich zur externen Exposition im Freien beträgt 1 mSv pro…
§ 62 Abs. 3 StrlSchGEntlassung von Rückständen aus der Überwachung; Verordnungsermächtigung
Maßstab für den Schutz der Bevölkerung ist, dass als Richtwert für die Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung, die durch die Beseitigung oder Verwertung…
§ 30 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchVVerordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
eine Bestätigung des Herstellers des Bauproduktes, das die Rückstände enthalten soll, dass die voraussichtliche Exposition durch von dem Bauprodukt ausgehende…
§ 159 StrlSchVVerordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Der Verpflichtete nach § 135 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes hat zum Nachweis, dass der Referenzwert nach § 133 des Strahlenschutzgesetzes nicht…
§ 154 Abs. 2 Nr. 2 StrlSchGErmittlung und Bewertung einer sonstigen bestehenden Expositionssituation
natürlich vorkommende Radionuklide enthalten, die eine effektive Dosis für eine Einzelperson der Bevölkerung von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr…