§ 123 Abs. 1 Nr. 2 StrlSchGMaßnahmen an Gebäuden; Verordnungsermächtigung
in den nach § 121 Absatz 1 Satz 1 festgelegten Gebieten zusätzlich die in der Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Maßnahmen eingehalten werden.
§ 150 Abs. 1 StrlSchGVerhältnis zu anderen Vorschriften
Die §§ 136 bis 144 und 146 bis 148 finden keine Anwendung, soweit Vorschriften des Bundesberggesetzes und der auf Grund des Bundesberggesetzes erlassenen…
§ 145 Abs. 2 Nr. 4 StrlSchGSchutz von Arbeitskräften; Verordnungsermächtigung
Informationen über die bei der Durchführung der Maßnahmen vorgesehenen Vorkehrungen und Maßnahmen zur Reduzierung der beruflichen Exposition.
§ 152 StrlSchGKontaminierte Gebiete in einer nach einem Notfall bestehenden Expositionssituation; Verordnungsermächtigungen
Auf die infolge eines Notfalls kontaminierten Grundstücke, Teile von Grundstücken, Gebäude und Gewässer finden in einer bestehenden Expositionssituation die §§…
§ 3 Abs. 4 StrlSchGBegriff der radioaktiven Stoffe
Die Absätze 1 bis 3 sind nicht auf Stoffe anzuwenden, die im Zusammenhang mit bestehenden Expositionssituationen und Notfallexpositionssituationen auftreten.