§ 26 Abs. 1 AtGGesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Wird in anderen als den in dem Pariser Übereinkommen in Verbindung mit den in § 25 Abs. 1 bis 4 bezeichneten Fällen durch die Wirkung eines…
§ 33 Abs. 1 AtGGesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Sind für einen Schaden, der durch ein nukleares Ereignis oder in sonstiger Weise durch die Wirkung eines Kernspaltungsvorgangs oder der Strahlen eines…
§ 194 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StrlSchGBußgeldvorschriften
§ 12 Absatz 1 Nummer 2 ionisierende Strahlung aus einer dort genannten Bestrahlungsvorrichtung verwendet,
§ 25 Abs. 1 AtGGesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Beruht ein nuklearer Schaden auf einem von einer Kernanlage ausgehenden nuklearen Ereignis, so gelten für die Haftung des Inhabers der Kernanlage ergänzend zu…
§ 4 Abs. 2 AtDeckVVerordnung über die Deckungsvorsorge nach dem Atomgesetz
Bei Tätigkeiten oder Anlagen, bei denen eine Haftung nach § 26 des Atomgesetzes in Betracht kommt, muss sich die Deckungsvorsorge auf die gesetzlichen…