§ 45 Abs. 1 Nr. 6 StrlSchGGesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
die Bauart einer Röntgeneinrichtung als Schulröntgeneinrichtung, wenn die strahlenschutztechnische Funktion der Bauart den Betrieb der Röntgeneinrichtung in…
§ 24 Nr. 4 StrlSchGGesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
welche Röntgeneinrichtungen in Schulen betrieben werden dürfen, mit welchen radioaktiven Stoffen in Schulen umgegangen werden darf, welche bauartzugelassenen…
§ 19 Abs. 4 Nr. 1 StrlSchGGesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
der Abdruck des Zulassungsscheins nach § 47 für die Bauart der Röntgeneinrichtung,
§ 48 Nr. 2 StrlSchGGesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
bei einer Bauart nach § 45 Absatz 1 Nummer 2, 3, 4, 5 oder 6 nach Maßgabe der Voraussetzungen, die für den anzeigebedürftigen Betrieb von Röntgeneinrichtungen…