§ 88 Abs. 1 StrlSchGGesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Die Daten über hochradioaktive Strahlenquellen, die auf Grund dieses Gesetzes oder einer Rechtsverordnung nach § 89 Satz 1 Nummer 1 erhoben werden, werden zum…
§ 84 Abs. 3 Nr. 3 StrlSchVRegister über hochradioaktive Strahlenquellen
die Daten zu eigenen registrierten hochradioaktiven Strahlenquellen.
§ 85 Abs. 4 StrlSchVBuchführung und Mitteilung
Bei hochradioaktiven Strahlenquellen hat der Strahlenschutzverantwortliche zusätzlich zu der Pflicht nach Absatz 1 Satz 1 dafür zu sorgen, dass dem Register…
§ 185 Abs. 1 Nr. 9 StrlSchGGesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
die Einrichtung und die Führung des Registers über hochradioaktive Strahlenquellen,
Art. 90 32013L0059Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die zuständige Behörde Aufzeichnungen über die für Tätigkeiten mit hoch radioaktiven umschlossenen Strahlenquellen…