§ 13 Abs. 1 Nr. 2 StromPBGAnwendungsbereich
Absicherungsgeschäfte, die nach dem 30. November 2022 und vor dem 1. Juli 2023 im Bundesgebiet ganz oder teilweise erfüllt werden mussten.
§ 17 Nr. 2 StromPBGErgebnis aus Absicherungsgeschäften
im Fall von Absicherungsgeschäften, die nach dem 31. Oktober 2022 abgeschlossen worden sind, nach Maßgabe von Anlage 5, wenn der Betreiber der…
§ 118 Abs. 39 Nr. 2 EnWGGesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
die Stromlieferverträge vor dem 23. Februar 2022 geschlossen worden sind.
§ 32 Abs. 9 StromNEVVerordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen
Für am 22. März 2019 bestehende Vereinbarungen nach § 19 Absatz 3, die für Betriebsmittel in Niederspannung oder in Umspannung von Mittel- zu Niederspannung…
Art. 1j Abs. 5 Buchst. a 32014D0512BESCHLUSS 2014/512/GASP DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
zum Abschluss von Transaktionen, die für die Beendigung der in Absatz 3 genannten Verträge unbedingt erforderlich sind, bis zum 5. September 2022, sofern diese…