§ 9 Abs. 2 StromStGStromsteuergesetz
Strom unterliegt einem ermäßigten Steuersatz von 11,42 Euro für eine Megawattstunde, wenn er im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder für den Fahrbetrieb im…
§ 17d Abs. 6 StromStVSteuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr, Allgemeines
Der Öffentliche Personennahverkehr mit Kraftfahrzeugen umfasst auch die damit zusammenhängenden notwendigen Betriebsfahrten sowie den Betrieb der sonstigen mit…
§ 9c Abs. 1 StromStGStromsteuergesetz
Eine Steuerentlastung wird auf Antrag gewährt für Strom, der nachweislich nach § 3 versteuert worden ist und der zum Antrieb des Kraftfahrzeuges entnommen…
§ 102a Abs. 3 Nr. 1 EnergieStVVerordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes
der Betriebsbezeichnung (Typ oder Baureihe) des Schienenfahrzeugs,
Art. 15 Abs. 1 Buchst. e 32003L0096Energieerzeugnisse und elektrischen Strom zur Verwendung als Kraftstoff für den Personen- und Gütertransport im Eisenbahn-, im U-Bahn-, im Straßenbahn- und im…