Anlage 2 StromVKG
(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 210a, S. 42 - 43)
EndproduktWichtigste spezifische BauteileBatterienDas Batteriespeichersystem sowie nachfolgende wichtigste spezifische Bauteile müssen jeweils aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: Zusätzlich muss von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: Gaskraftwerk mit GasmotorenNachfolgendes wichtigstes spezifisches Bauteil muss aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: Zusätzlich müssen von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: Gaskraftwerk mit Gasturbinen und/oder DampfturbinenNachfolgendes wichtigstes spezifisches Bauteil muss aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: Zusätzlich müssen von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: Offshore-WindenergieanlagenVon den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen müssen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: Onshore-WindturbinenVon den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen müssen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: PumpspeicherungVon den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: Photovoltaik-SystemeNachfolgende wichtigste spezifische Bauteile müssen jeweils aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: Redox-Flow-EnergiespeicherungVon den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: Solarthermische Kraftwerke mit Strahlungsbündelung (concentrated solar power (CSP) plants)Von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: WasserturbinensystemeVon den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Batteriezellen
Batterie-Managementsysteme
Wechselrichter
Batteriesätze
Batteriemodule
Kathoden-Aktivmaterialien
Anoden-Aktivmaterialien
Elektrolyte
Separatoren
Stromabnehmer (einschließlich dünner Kupfer-, Aluminium-, Nickel- und Kohlenstofffolien)
Batterie-Wärmemanagementsysteme
Gasmotoren
Gasmischanlage/Gasregelstrecke
Zylinderblock
Brennraum
Zündsystem
Rotor/Welle
Kohlenstoffmonoxid-Katalysator, SCR-Katalysator (Selektive katalytische Reduktion) oder Abhitzedampferzeuger
Generator
Transformator
Gasturbinen oder Dampfturbinen
Verdichter
Laufschalen
Leitschaufeln
Brennkammer
Rotor/Welle
Kohlenstoffmonoxid-Katalysator, SCR-Katalysator (Selektive katalytische Reduktion) oder Abhitzedampferzeuger
Generator
Transformator
Gondeln (Baugruppe)
Rotornaben
Haupt-, Azimut- und Blattlager
Direktantrieb-Antriebsstränge (einschließlich Generator) beziehungsweise Getriebe-Antriebsstränge (einschließlich Generator)
Dauermagneten für Windturbinen
Getriebekästen für Windturbinen
Rotorblätter
Türme
Fundamente, Schwimmer
Gondeln (Baugruppe)
Rotornaben
Haupt-, Azimut- und Blattlager
Direktantrieb-Antriebsstränge (einschließlich Generator) beziehungsweise Getriebe-Antriebsstränge (einschließlich Generator)
Dauermagneten für Windturbinen
Getriebekästen für Windturbinen
Rotorblätter
Türme
Reversible Pumpturbinen und Pumpenläufer
Verteiler mit Leitschaufeln
Photovoltaik-Wechselrichter
Photovoltaik-Zellen oder Äquivalent
Elektrolyte
Separatoren
Stromabnehmer
Elektrodenplatten
CSP-Reflektoren
CSP-Nachführsysteme einschließlich spezifischer Befestigungen
CSP-Strahlungsempfänger (Brennpunkt- oder -linie)
Wasserturbinenläufer
Verteiler mit Leitschaufeln