§ 42 Abs. 2 KCanGGesetz zum Umgang mit Konsumcannabis
Eintragungen im Bundeszentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen oder Entscheidungen, deren Tilgungsfähigkeit nach § 41 durch die Staatsanwaltschaft…
§ 49 Abs. 1 BZRGGesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
Die Registerbehörde kann auf Antrag oder von Amts wegen anordnen, daß Eintragungen entgegen den §§ 45, 46 zu tilgen sind, falls die Vollstreckung erledigt ist…
§ 40 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a KCanGGesetz zum Umgang mit Konsumcannabis
für die der Verurteilung zugrunde liegenden Handlungen keine Strafe mehr vorsieht oder
§ 41 Abs. 1 KCanGGesetz zum Umgang mit Konsumcannabis
Die Staatsanwaltschaft stellt auf Antrag der verurteilten Person fest, ob eine die Person betreffende Eintragung im Bundeszentralregister nach § 40…
§ 48 BZRGGesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
Ist die Verurteilung ausschließlich wegen einer Handlung eingetragen, für die das nach der Verurteilung geltende Gesetz keine Strafe mehr vorsieht, oder droht…