§ 100 Abs. 1 Nr. 2 StRSaarEGNeuveranlagung und Nachveranlagung des Steuermeßbetrages im Saarland
soweit auf den 1. Januar 1960 eine Fortschreibung oder Nachfeststellung des Einheitswerts nicht erfolgt, der auf den Beginn des Eingliederungstages…
§ 227 BewGBewertungsgesetz
Bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Grundsteuerwerte sind die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen.
Art 2 Abs. 2 BewGÄndGGesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes
Fortschreibungen der nach Absatz 1 festgestellten Einheitswerte, Nachfeststellungen und Aufhebungen von Einheitswerten des Grundbesitzes werden nach den §§ 22…
§ 222 Abs. 2 BewGBewertungsgesetz
Über die Art oder Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit (§ 219 Absatz 2) wird eine neue Feststellung getroffen (Artfortschreibung oder…
§ 1 BewÄndGGesetz über die Anwendung und Änderung bewertungsrechtlicher Vorschriften
Bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes auf den 1. Januar 1964 sowie bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen der Einheitswerte des…