Art 315a Abs. 1 EGStGBEinführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
Soweit die Verjährung der Verfolgung oder der Vollstreckung nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik bis zum Wirksamwerden des Beitritts nicht…
Anlage I Kap III C II Nr. 1 Buchst. c EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Nach Artikel 315 werden folgende Artikel 315a bis 315c eingefügt:"Artikel 315aVerfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der Deutschen Demokratischen…
Art 309 Abs. 1 EGStGBEinführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
Die Vorschriften des neuen Rechts über die Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung (§§ 78 bis 79b des Strafgesetzbuches, §§ 31 bis 34 des Gesetzes über…
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 BEGBundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
wer nach dem 8. Mai 1945 wegen eines Verbrechens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt worden ist.
§ 1 Abs. 2 AKGGesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Unberührt bleiben Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Länder, der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes oder Gesetze der Besatzungsmächte, in…