§ 21 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b StUGVerwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
die Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Folgen der kommunistischen Diktatur und ihre Beschäftigten,
§ 3 Nr. 11 SN-3884Landesbeauftragtengesetz
Zusammenarbeit, Unterstützung und im Einzelfall Ergänzung der von anderen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen im Freistaat Sachsen durchgeführten…
§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b StUGVerwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
die Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Folgen der kommunistischen Diktatur und ihre Beschäftigten,
Art. 1 Abs. 7 Satz 2 Nr. 11 SN-17042Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Landesbeauftragtengesetz) und zur Änderung weiterer Gesetze
Zusammenarbeit, Unterstützung und im Einzelfall Ergänzung der von anderen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen im Freistaat Sachsen durchgeführten…
§ 6 Abs. 2 Nr. 5 SächsGedenkStGSächsisches Gedenkstättenstiftungsgesetz
die oder der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und