Anlage 1 StV/WasAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und VerkehrstechnikZitatstelle…Betriebes beschreiben | | | | |
| 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3) | a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
Anlage 1 StV/WasAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und VerkehrstechnikZitatstelle…beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | | | | |
| 4 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen,…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
Anlage 1 StV/WasAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und VerkehrstechnikZitatstelle…Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | | | | |
| 5 | Wirtschaftlichkeit (§ 4 Nr. 5) | a)Bedeutung der Kosten- und Leistungsrechnung im Ausbildungsbetrieb erklärenb)Methoden…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
Anlage 1 StV/WasAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und VerkehrstechnikZitatstelle…| |
| 6 | Arbeitsorganisation, Kommunikation und Mitgestalten von sozialen Beziehungen (§ 4 Nr. 6) | a)ziel- und kundenorientiert arbeiten und handelnb)im Team arbeiten, Arbeitsaufgaben inhaltlich…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
Anlage 1 StV/WasAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und VerkehrstechnikZitatstelle…Einwirkungsbereich mitgestalten | | | 2*) | | | |
| 7 | Informationstechnik und -verarbeitung (§ 4 Nr. 7) | a)Auswirkungen von Informationstechniken auf Arbeitsorganisation und Arbeitsanforderungen…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
Anlage 1 StV/WasAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und VerkehrstechnikZitatstelle…f)Datennetze nutzen | | | | 4*) | | |
| 8 | Bautechnisches Zeichnen und Konstruieren (§ 4 Nr. 8) | a)Zeichengeräte und Zeichenmittel für manuelle und computerunterstützte Zeichnungserstellung…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
Anlage 1 StV/WasAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und VerkehrstechnikZitatstelle…skizzieren und zeichnerisch darstellen | | | | 2 | | |
| 9 | Bautechnisches Berechnen (§ 4 Nr. 9) | a)Längen-, Flächen- und Volumenberechnungen durchführenb)Koordinatenberechnungen, insbesondere…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik