Anlage 2 StV/WasAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 2000, 1159 - 1164) Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 10 Nr. 1) während der gesamten Ausbildung zu vermitteln2Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 10 Nr. 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 10 Nr. 3) 4Umweltschutz (§ 10 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 5Wirtschaftlichkeit (§ 10 Nr. 5) 2*) 2*)6Arbeitsorganisation, Kommunikation und Mitgestalten von sozialen Beziehungen (§ 10 Nr. 6) 2*) 2*) 7Informationstechnik und -verarbeitung (§ 10 Nr. 7) 4*) 4*) 4*)8Bautechnisches Zeichnen und Konstruieren (§ 10 Nr. 8) 10 4 9Bautechnisches Berechnen (§ 10 Nr. 9) 7 2 210Lage- und Höhenvermessungen (§ 10 Nr. 10) 7 2 211Baustoffe und Böden (§ 10 Nr. 11) 2 2 212Messen, Erfassen und Auswerten wasserwirtschaftlicher Daten (§ 10 Nr. 12) 4 2 2 413Planen, Entwerfen und Konstruieren von wasserwirtschaftlichen Bauwerken und Anlagen (§ 10 Nr. 13) 4 6 4 714Technische und verwaltungsmäßige Bearbeitung wasserrechtlicher Verfahren und Abläufe (§ 10 Nr. 14) 2 6 4 1115Abwicklung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen (§ 10 Nr. 15) 2 5 516Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete (§ 10 Nr. 16) 2 4 617Überwachung von Gewässern, Anlagen und Gebieten (§ 10 Nr. 17) 2 3 518Qualitätssichernde Maßnahmen (§ 10 Nr. 18) 2*) 2*)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Bedeutung der Kosten- und Leistungsrechnung im Ausbildungsbetrieb erklären
Methoden zum kostenbewussten und wirtschaftlichen Arbeiten und Handeln anwenden
Ressourcen effizient einsetzen
Kalkulationsgrundlagen und -verfahren anwenden
betriebswirtschaftliches Rechnungswesen erläutern
ziel- und kundenorientiert arbeiten und handeln
im Team arbeiten, Arbeitsaufgaben inhaltlich und zeitlich strukturieren und abstimmen
Grundsätze des partnerschaftlichen Umgangs und der Konfliktbewältigung anwenden
Informationen beschaffen
Präsentationsmöglichkeiten von Arbeitsergebnissen und Produkten nutzen
bei der überbetrieblichen Zusammenarbeit mitwirken
betrieblichen Schriftverkehr durchführen und Ablagesysteme anwenden
soziale Beziehungen im beruflichen Einwirkungsbereich mitgestalten
Auswirkungen von Informationstechniken auf Arbeitsorganisation und Arbeitsanforderungen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes aufzeigen
Hilfsmittel, insbesondere Handbücher und Dokumentationen, nutzen
Vorschriften zum Datenschutz anwenden
Vorschriften zur Datensicherheit anwenden, Daten pflegen
Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informationssystemen lösen
Datennetze nutzen
Zeichengeräte und Zeichenmittel für manuelle und computerunterstützte Zeichnungserstellung unterscheiden und handhaben
Vervielfältigungstechniken anwenden
Zeichnungsvorschriften und -richtlinien anwenden
Werte in Tabellen, Diagrammen und Schaubildern darstellen
Koordinatensysteme anwenden
Gewässer und Leitungen in Lageplänen, Längenschnitten und Querprofilen darstellen
Planungsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen und Bauwerken zeichnen
örtliche Aufnahmen skizzieren und zeichnerisch darstellen
Längen-, Flächen- und Volumenberechnungen durchführen
Koordinatenberechnungen durchführen
Mengen für Bauleistungen berechnen
hydraulische Berechnungen für Freispiegelleitungen, Druckleitungen sowie für Abflüsse von Gewässern durchführen, insbesondere Tabellen anwenden
Verfahren der bodenmechanischen sowie statischen Berechnungen anwenden
Vermessungsgeräte unterscheiden und handhaben
amtliches und topographisches Kartenwerk nutzen
Methoden der Lagemessungen auswählen und Lagemessungen durchführen
Höhenmessungen, insbesondere mit Nivelliergerät und Laser, durchführen
Absteckungen von Bauwerken und Trassen durchführen
Messfehler erkennen und Maßnahmen zu deren Vermeidung ergreifen
Aufnahmen von Längen- und Querprofilen durchführen
topographische Aufnahmen durchführen
Böden und Gesteine nach ihren Eigenschaften und nach ihrer Verwendung unterscheiden
Bau- und Bauhilfsstoffe nach ihren Eigenschaften und nach ihrer Verwendung unterscheiden
Rohrmaterialien und Armaturen nach ihren Eigenschaften und nach ihrer Verwendung unterscheiden
Verfahren zur Prüfung von Baustoffen und Böden unterscheiden
Möglichkeiten der Wiederverwertung von Baustoffen unterscheiden
Wasserkreislauf und Grundsätze des Wasserhaushaltes darstellen
Messeinrichtungen, insbesondere Grundwasserstandsmessstellen, Messwehre, Venturieanlagen, Pegelanlagen sowie Wetterstationen, unterscheiden
Vorschriften und Richtlinien der Hydrologie anwenden
Wasserstands- und Abflussmessungen durchführen, Messgeräte pflegen
Beobachtungswerte erfassen und Hauptwerte anwenden
Gewässergüte und Gewässerstrukturgüte unterscheiden
Probenahmen an Gewässern, Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen durchführen und dokumentieren
Boden- und Wasserproben bei Altlasten und Grundwasserverunreinigungen entnehmen und dokumentieren
technische Vorschriften, Richtlinien und Arbeitsblätter für die Entwurfsbearbeitung anwenden
Bauwerkspläne von Wasserversorgungsanlagen, insbesondere von Schachtbauwerken, Gewinnungsanlagen, Trinkwasserbehältern und Aufbereitungsanlagen, bearbeiten sowie Bauwerksdetails konstruieren
Bauwerkspläne von Abwasseranlagen, insbesondere von Schachtbauwerken, Regenentlastungsanlagen, Pumpwerken und Kläranlagen, bearbeiten sowie Bauwerksdetails konstruieren
Bauwerkspläne für Maßnahmen an Oberflächengewässern, insbesondere für Sohl- und Böschungssicherungen, Sohlabstürze, Wehre, Rückhalteanlagen, Deiche und Dämme, bearbeiten
Gewässerrenaturierungs- und Abflussregelungsmaßnahmen planen
Anlagen des Hochwasser- oder Küstenschutzes entwerfen und Pläne bearbeiten
Kostenberechnungen durchführen
Wasserversorgungsnetze entwerfen, bemessen und konstruieren
Kanalnetze entwerfen, bemessen und konstruieren
Gesetze und Vorschriften des Wasserrechts sowie des Bodenschutzrechts anwenden
Unterlagen für wasserrechtliche Genehmigungen unter Beachtung der Verfahrensabläufe bearbeiten, zusammenstellen und bei der Prüfung von Antragsunterlagen mitarbeiten
Unterlagen für wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen unter Beachtung der Verfahrensabläufe bearbeiten, zusammenstellen und bei der Prüfung der Antragsunterlagen mitarbeiten
Unterlagen für wasserrechtliche Anzeigen, insbesondere zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, ausarbeiten und beurteilen
Unterlagen für Abstimmungsverfahren von wasserwirtschaftlichen Planungen unter Berücksichtigung der Raum- und Bauleitplanung sowie der Fachplanungen Dritter und Träger öffentlicher Belange bearbeiten
bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise für Baustoffe, Bauteile und Anlagen beurteilen
Unterlagen für Eignungsfeststellungen von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen bearbeiten und beurteilen
Unterlagen für Planfeststellungen und Plangenehmigungen unter Beachtung der Verfahrensabläufe bearbeiten
bei Untersuchungs- und Sanierungsverfahren mitwirken
Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenpläne darstellen und bei der Erstellung der Pläne mitwirken
Regeln der Wasserwirtschaft anwenden
Einsatz von Maschinen und Geräten beurteilen
vertragsgestaltende und technische Richtlinien, Vorschriften und Merkblätter anwenden
bei der Vorbereitung von Baumaßnahmen mitwirken, insbesondere Abstimmungen mit Dritten sowie örtliche Erhebungen durchführen
bei der Vorbereitung, Überwachung und Abrechnung von Maßnahmen der Gewässerrenaturierung, der Gewässer-, Deich- und Dammunterhaltung mitwirken
Unterlagen für Ausschreibungen bearbeiten und bei Vergabeverfahren mitwirken
bei der Erledigung von Aufgaben der Bauleitung und der Bauüberwachung mitwirken und dabei insbesondere
Kontrollprüfungen auf der Baustelle durchführen und auswerten,
örtliche Aufmaße herstellen,
bei der Abnahme von Baumaßnahmen mitwirken sowie
Baumaßnahmen abrechnen
Verwaltungsvorschriften zur Festsetzung von Schutzgebieten und zur Feststellung von Überschwemmungsgebieten anwenden
Datenerhebung und örtliche Überprüfungen für die Festsetzung von Trinkwasser-, Heilquellenschutz- und von Überschwemmungsgebieten sowie zur Ermittlung von Retentionsräumen an Gewässern durchführen
Gebietsgrenzen ermitteln und in Karten darstellen
Unterlagen für Festsetzungs- und Feststellungsverfahren bearbeiten und bei der Durchführung mitwirken
Wasserbuch und Liegenschaftskataster anwenden
bei Gewässer- und Wasserschutzgebietsschauen mitwirken und Überprüfungen an Gewässern durchführen
Kontrollen bei kommunalen Abwässerkanälen, -anlagen und -einleitungen, insbesondere im Rahmen der Eigenkontrolle und der staatlichen Überwachung, durchführen
Wasserversorgungsanlagen kontrollieren
Hochwasserdienst, insbesondere Hochwasserdienstordnungen und Einsatzpläne, darstellen
Kontrollen bei gewerblichen und industriellen Abwasseranlagen und -einleitungen durchführen
Anlagen und Betriebe zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen überwachen
bei Aufgaben der Zustandserfassung und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung in Schutz- und Überschwemmungsgebieten mitwirken
Ziele, Aufgaben und Bedeutung qualitätssichernder Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläutern
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, insbesondere
Arbeitsergebnisse erfassen, beurteilen und anhand von Vorgaben prüfen,
Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln erkennen, Ursachen und Fehler beseitigen, Vorgänge dokumentieren,
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.