§ 76 Abs. 4 FZVVerordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr, die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, das…
§ 74 Abs. 5 FeVVerordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von…
§ 70 Abs. 4 StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von…
§ 35 Abs. 1 StVOStraßenverkehrs-Ordnung
Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr und die von ihr beauftragten gewerblichen Transportdienstunternehmen, die Bundespolizei, die…
§ 30 Abs. 1 VerkSiGGesetz zur Sicherstellung des Verkehrs
Die Streitkräfte, die Bundespolizei, die Polizei, die Organisationen des Zivilschutzes und die Unternehmen, die nach Kapitel 12 des Postgesetzes oder Teil 10…