§ 5 Abs. 3 KfzPflVVVerordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Bei Verletzung einer nach Absatz 1 vereinbarten Obliegenheit oder wegen Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem…
§ 10 Abs. 1 HaftPflGHaftpflichtgesetz
Der Unternehmer oder der in § 2 bezeichnete Inhaber der Anlage haftet für Sachschäden nur bis zum Betrag von 300.000 Euro, auch wenn durch dasselbe Ereignis…
Art. 8 Abs. 2 32009R0392Die Haftung des Beförderers für Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugen, einschließlich des in oder auf dem Fahrzeug beförderten Gepäcks, ist in jedem Fall auf…
§ 7 HaftPflGHaftpflichtgesetz
Die Ersatzpflicht nach den §§ 1 bis 3 dieses Gesetzes darf, soweit es sich um Personenschäden handelt, im voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.…
Art. 28 Abs. 1 32009L0103RICHTLINIE 2009/103/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten können im Einklang mit dem Vertrag Bestimmungen beibehalten oder einführen, die für den Geschädigten günstiger sind als die Bestimmungen,…