§ 32 Abs. 1 Nr. 7 StVGZweckbestimmung der Fahrzeugregister
(weggefallen)
§ 63 Nr. 5 StVGVerordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
(weggefallen)
§ 23 Abs. 2 KfSachvGGesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
Im Fahreignungsregister (§ 28 des Straßenverkehrsgesetzes) werden erfaßt. Unberührt bleiben die Eintragungen nach § 28 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes.
§ 59 Abs. 2 FahrlGGesetz über das Fahrlehrerwesen
Im Fahreignungsregister nach § 28 des Straßenverkehrsgesetzes werden gespeichert Unberührt bleiben die Eintragungen nach § 28 Absatz 3 des…
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a KBAGGesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
des Fahreignungsregisters nach Abschnitt IV des Straßenverkehrsgesetzes,