§ 31d Abs. 1 StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Ausländische Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen in Gewicht und Abmessungen den §§ 32 und 34 entsprechen.
§ 34 Abs. 7 StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Das nach Absatz 6 zulässige Gesamtgewicht errechnet sich Ergibt sich danach ein höherer Wert als 28,00 t(Absatz 6 Nummer 1), 36,00 t(Absatz 6 Nummer 2 und 3…
§ 59a Abs. 1 StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Fahrzeuge, die in Artikel 1 der Richtlinie 96/53/EG des Rates vom 25. Juli 1996 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge…