Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei den Anstalten sind Beiräte zu bilden. Bedienstete dürfen nicht Mitglieder der Beiräte sein. Bestellung, Amtszeit und Abberufung der Mitglieder regelt die Aufsichtsbehörde.
Die Mitglieder der Beiräte wirken bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen die Anstaltsleitung durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung.
Die Mitglieder des Beirats wirken bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen den Anstaltsleiter durch…
Bei den Einrichtungen sind Beiräte zu bilden. Vollzugsbedienstete dürfen nicht Mitglieder der Beiräte sein. Bestellung, Amtszeit und Abberufung der Mitglieder…
Die Mitglieder des Beirats wirken bei der Gestaltung des Vollzugs und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen die Anstaltsleitung durch…
Aufgabe des Beirats ist die Förderung des Verständnisses und der Akzeptanz der Öffentlichkeit für die Aufgaben der Einrichtungen. Die Beiräte können der Leitung…
Die Mitglieder der Beiräte können namentlich Wünsche, Anregungen und Beanstandungen von Gefangenen und Bediensteten entgegennehmen. Sie können die Anstalt und…
Die Mitglieder des Beirats wirken bei der Gestaltung des Vollzugs und bei der Betreuung der Untersuchungsgefangenen mit. Sie unterstützen die Anstaltsleitung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.