§ 104 Abs. 4 StVollzGVollzug der Disziplinarmaßnahmen. Aussetzung zur Bewährung
Wird der Verkehr des Gefangenen mit Personen außerhalb der Anstalt eingeschränkt, ist ihm Gelegenheit zu geben, dies einer Person, mit der er im Schriftwechsel…
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 StVollzGWeisungen, Aufhebung von Lockerungen und Urlaub
der Gefangene die Maßnahmen mißbraucht oder