Zum Inhalt springen
JuNoDaJuNoDa
Gesetze

Normtext wird geladen …
Anlage XVIIIb StVZO — (zu § 57b Absatz 3 und 4 und § 57d Absatz 1a) Prüfstellen für die Durchführung von Prüfungen der Fahrtenschreiber und der Geschwindigkeitsbegrenzer | Junoda