Anlage XXII StVZO
Der Beschreibungsbogen (Informations-Dokument) ist entsprechend Anhang 1 (Annex 1) der Regelung Nr. 132 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung emissionsmindernder Einrichtungen zur Nachrüstung (REC) für mit Selbstzündungsmotoren ausgerüstete schwere Nutzfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, Änderungsserie 01 (ABl. L 109 vom 27.4.2018, S. 100) auszufüllen.
Die Dokumentation zum Verwendungsbereich muss mindestens folgende Informationen enthalten:
Fahrzeughersteller,
Handelsbezeichnung des Fahrzeugs,
Typgenehmigungsnummer und Erweiterungsstand der Fahrzeuggenehmigung,
Baujahr von/bis,
Motor: Baumusterbezeichnung des Fahrzeugherstellers oder Typbezeichnung aus der Typgenehmigung hinsichtlich der Emissionen,
Hubraum/Einzelzylinderhubraum,
Motor-Nennleistung,
Emissionsklasse,
Schalldämpfer ersetzt: ja/nein,
PMS nachgerüstet: ja/nein,
PMS ausgetauscht: ja/nein,
Typbezeichnung des NOxMS-Pkw inkl. PMS (falls zutreffend),
prozentuale Abweichung der Raumgeschwindigkeit der Motor/NOxMS-Pkw-Kombination im Vergleich zur geprüften Kombination.