§ 16 Abs. 4 SUGBenennung des für die Sicherheitsuntersuchung federführenden Staates
Die Bundesstelle kann mit Zustimmung eines anderen Staates mit begründetem Interesse Untersuchungen nach diesem Abschnitt zugleich für diesen führen. Sie kann…
§ 12 Abs. 3 SUGBundesstelle für Seeunfalluntersuchung
Weisungen hinsichtlich der Einleitung oder Nichteinleitung sowie des Inhalts und des Umfangs einer Untersuchung sowie des Untersuchungsberichts oder der…
§ 17 Abs. 1 SUGTeilnahme an Sicherheitsuntersuchungen anderer Staaten
Wird wegen eines Seeunfalls bereits eine Sicherheitsuntersuchung durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder unter Federführung eines Mitgliedstaates…
§ 13 Abs. 1 SUGVerwaltungs- und Amtshilfe
Die Bundesstelle arbeitet mit der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung zusammen, soweit dies – insbesondere aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen –…
§ 11 Abs. 1 SUGEntscheidung über die Durchführung der Sicherheitsuntersuchung nach Abschnitt 3
Über die Durchführung einer Sicherheitsuntersuchung entscheidet der Direktor der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung oder im Falle seiner Verhinderung sein…