§ 38 Abs. 1 SächsUHaftVollzGSächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz
Die Untersuchungsgefangenen haben das Absenden und den Empfang von Schreiben durch die Anstalt vermitteln zu lassen, soweit nichts anderes gestattet ist. Ein-…
§ 33 Abs. 1 SächsStVollzGSächsisches Strafvollzugsgesetz
Die Gefangenen haben das Absenden und den Empfang von Schreiben durch die Anstalt vermitteln zu lassen, soweit nichts anderes gestattet ist. Ein- und ausgehende…
§ 34 Abs. 1 SächsSVVollzGSächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
Die Untergebrachten haben das Absenden und den Empfang von Schreiben durch die Anstalt vermitteln zu lassen, soweit nichts anderes gestattet ist. Ein- und…
§ 30 Abs. 2 StVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Eingehende und ausgehende Schreiben sind unverzüglich weiterzuleiten.
§ 54 Abs. 1 SächsJStVollzGSächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz
Die Gefangenen haben das Absenden und den Empfang von Schreiben durch die Anstalt vermitteln zu lassen, soweit nichts anderes gestattet ist. Ein- und ausgehende…