§ 90 StVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
In der Regel dürfen Fesseln nur an den Händen oder an den Füßen angelegt werden. Im Interesse des Gefangenen kann der Anstaltsleiter eine andere Art der…
§ 28 Abs. 5 SN-17767Sächsisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz
In der Regel dürfen Fesseln nur an den Händen oder an den Füßen angelegt werden. Im Interesse der Untergebrachten kann der Einrichtungsleiter eine andere Art…
§ 49 Abs. 5 SächsUHaftVollzGSächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz
In der Regel dürfen Fesseln nur an den Händen oder an den Füßen angelegt werden. Im Interesse der oder des Untersuchungsgefangenen kann die Anstaltsleitung eine…
§ 83 Abs. 5 SächsStVollzGSächsisches Strafvollzugsgesetz
In der Regel dürfen Fesseln nur an den Händen oder an den Füßen angelegt werden. Im Interesse der oder des Gefangenen kann die Anstaltsleitung eine andere Art…
§ 71 Abs. 5 SächsJStVollzGSächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz
In der Regel dürfen Fesseln nur an den Händen oder an den Füßen angelegt werden. Im Interesse der Gefangenen kann die Anstaltsleitung eine andere Art der…