Art 120a Abs. 2 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 87 Abs. 3 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 105 Abs. 3 BVerfGGGesetz über das Bundesverfassungsgericht
Die allgemeinen Verfahrensvorschriften sowie die Vorschriften des § 54 Abs. 1 und § 55 Abs. 1, 2, 4 bis 6 gelten entsprechend.
Art 117 Abs. 1 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Das dem Artikel 3 Abs. 2 entgegenstehende Recht bleibt bis zu seiner Anpassung an diese Bestimmung des Grundgesetzes in Kraft, jedoch nicht länger als bis zum…
Art 143 Abs. 2 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Abweichungen von den Abschnitten II, VIII, VIIIa, IX, X und XI sind längstens bis zum 31. Dezember 1995 zulässig.
Art 129 Abs. 4 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, soweit in Rechtsvorschriften auf nicht mehr geltende Vorschriften oder nicht mehr bestehende…