§ 107c BeamtVGGesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
Erwirbt ein Ruhestandsbeamter oder Richter im Ruhestand eines Dienstherrn im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand vom 2. Oktober 1990 auf Grund…
§ 2 Abs. 3 SVÜVVerordnung über soldatenversorgungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands
Zeiten, die der Berufssoldat bis zum 2. Oktober 1990 im Beitrittsgebiet hauptberuflich im öffentlichen Dienst zurückgelegt hat, können nach § 34 des…
§ 11 Abs. 1 Nr. 4 BeamtVAltGZustAnOAnordnung zu Zuständigkeiten auf den Gebieten der Versorgung und des Altersgeldes sowie des Versorgungsausgleichs
die Erstattung von Versorgungslasten nach § 107c des Beamtenversorgungsgesetzes, wenn eine Ruhestandsbeamtin oder ein Ruhestandsbeamter des Bundes oder eine…
§ 27 Abs. 2 SVGEntstehen des Anspruchs
Als Dienstzeit nach § 44 Absatz 5 des Soldatengesetzes wird die Zeit berücksichtigt, die ruhegehaltfähig ist; § 31 Absatz 1 Satz 3 ist nicht anzuwenden. Zeiten,…
§ 72 Abs. 1 SVGZusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung
Steht einer Soldatin im Ruhestand oder einem Soldaten im Ruhestand auf Grund einer Verwendung im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder…