§ 11 Abs. 1 SN-1923Sächsische Kommunale Kassen- und Buchführungsverordnung
Jeder Anspruch und jede Zahlungsverpflichtung sind auf ihren Grund und ihre Höhe zu prüfen. Die Richtigkeit ist schriftlich oder in elektronischer Form zu…
Art. 3 Nr. 5 32018R1724Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (Text von Bedeutung für den EWR)
Nachweis alle Unterlagen oder Daten, einschließlich Text- oder Ton-, Bild- oder audiovisuellen Aufzeichnungen, unabhängig vom verwendeten Medium, die von einer…
§ 33 SN-1923Sächsische Kommunale Kassen- und Buchführungsverordnung
Die Buchungen müssen durch Kassenanordnungen und Zahlungsnachweise, ferner durch Unterlagen, aus denen sich der Grund der Erträge oder Aufwendungen, der…
Art. 98 Abs. 3 Buchst. f 32024R2509VERORDNUNG (EU, Euratom) 2024/2509 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung)
die Belege ordnungsgemäß sind und
Art. 45 Abs. 1 32007R0498Für die Zwecke von Artikel 87 der Grundverordnung stellt die Verwaltungsbehörde sicher, dass Aufzeichnungen zu der Identität und dem Sitz der Stellen, die die…