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In Artikel 2 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes Nr. 590 erhält § 55 die Bezeichnung § 53a.
In Artikel 6 § 13 Abs. 1 werden hinter den Worten "Artikel 2 § 11 des Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes" die Worte "in der Fassung des…
Die Anpassung der Leistungen nach § 27, soweit sie von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zu erbringen sind, und der Leistungen nach § 28 richtet…
Bis zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung gilt § 10 des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes vom 7. August 1953 (Bundesgesetzbl. I…
Soweit sich aus den in Absatz 1 genannten Vorschriften nichts anderes ergibt, gelten die allgemeinen Vorschriften über die Sozialversicherung einschließlich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.