Art 3 Abs. 1 SVAbkINGGesetz zu dem Abkommen vom 8. Oktober 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Sozialversicherung
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 3 Abs. 1 SVAbkCHNGGesetz zu dem Abkommen vom 12. Juli 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China über Sozialversicherung
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 4 Abs. 1 SVAbkPOLGGesetz zu dem Abkommen vom 25. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Sozialversicherung von Arbeitnehmern, die in das Gebiet des anderen Staates vorübergehend entsandt werden
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 4 Abs. 1 IAOÜbk118GGesetz zu dem Übereinkommen Nr. 118 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1962 über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern in der Sozialen Sicherheit
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 6 Abs. 1 UrkBefrITAGGesetz zu dem Vertrag vom 7. Juni 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über den Verzicht auf die Legalisation von Urkunden
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