Gesetze
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Die Mitglieder der Beiräte können namentlich Wünsche, Anregungen und Beanstandungen von Untergebrachten und Bediensteten entgegennehmen. Sie können die Einrichtung besichtigen sowie sich über die Unterbringung, Beschäftigung, berufliche Bildung, Verpflegung, medizinische Versorgung und Behandlung unterrichten.
Die Mitglieder der Beiräte können Untergebrachte in ihren Zimmern aufsuchen. Aussprache und Schriftwechsel mit ihnen werden nicht überwacht.
Die Mitglieder der Beiräte können namentlich Wünsche, Anregungen und Beanstandungen von Gefangenen und Bediensteten entgegennehmen. Sie können die Anstalt und…
Die Mitglieder des Beirats können die Gefangenen und Untergebrachten in ihren Räumen aufsuchen. Aussprache und Schriftwechsel werden nicht überwacht.
Die Mitglieder des Beirats können Einrichtungen besichtigen und sich insbesondere über die Unterbringung, Freizeitangebote, Verpflegung und medizinische…
Die Mitglieder des Beirats können namentlich Wünsche, Anregungen und Beanstandungen entgegennehmen. Sie können sich über die Unterbringung, Verpflegung,…
Die Mitglieder des Beirats können namentlich Wünsche, Anregungen und Beanstandungen entgegennehmen. Sie können sich über die Unterbringung, Beschäftigung,…
Die Mitglieder der Beiräte wirken bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Untergebrachten mit. Sie unterstützen die Leitung der Einrichtung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.