§ 1 Abs. 5 AbfKlärVVerordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
Die Vorschriften des Düngerechts bleiben unberührt.
§ 49 Abs. 1 Nr. 1 LWG NRWBekanntmachung der Neufassung des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
für das in landwirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser, das im Rahmen der pflanzenbedarfsgerechten Düngung auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich…
§ 60 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b WHGGesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
nicht unter die Richtlinie 91/271/EWG fällt.
Art. 2 Abs. 2 Buchst. a 32008L0098RICHTLINIE 2008/98/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Text von Bedeutung für den EWR)
Abwässer;
§ 2 Abs. 3 BImSchGGesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
Die Vorschriften dieses Gesetzes über Abfälle gelten nicht für