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Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in allen schriftlichen Prüfungsleistungen und in der zusammengefassten Bewertung des Prüfungsteils „Personalaufgaben“ jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.
Ist die Prüfung bestanden, werden die folgenden Bewertungen jeweils kaufmännisch auf eine ganze Zahl gerundet:
die Bewertung für den Prüfungsteil „Sachaufgaben in allgemeinen Leistungsprozessen“,
die Bewertung für den Prüfungsteil „Sachaufgaben in besonderen Leistungsprozessen“ sowie
die zusammengefasste Bewertung für den Prüfungsteil „Personalaufgaben“.
Für die Bildung einer Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das gewichtete arithmetische Mittel zu berechnen. Dabei werden die Bewertungen wie folgt gewichtet: Die Gesamtpunktzahl ist kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden. Der gerundeten Gesamtpunktzahl wird nach Anlage 1 die Note als Dezimalzahl und die Note in Worten zugeordnet. Die zugeordnete Note ist die Gesamtnote.
die Bewertung für den Prüfungsteil „Sachaufgaben in allgemeinen Leistungsprozessen“ mit 30 Prozent,
die Bewertung für den Prüfungsteil „Sachaufgaben in besonderen Leistungsprozessen“ mit 40 Prozent,
die Bewertung für den Prüfungsteil „Organisationsaufgaben“ mit 15 Prozent und
die Bewertung für den Prüfungsteil „Personalaufgaben“ mit 15 Prozent.
Im Prüfungsteil „Sachaufgaben in allgemeinen Leistungsprozessen“ sind die schriftlichen Prüfungsleistungen in jedem Handlungsbereich nach § 3 Absatz 2 einzeln…
die Bewertung der schriftlichen betrieblichen Situationsaufgabe mit 50 Prozent und
Den Bewertungen im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ sowie im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ in den schriftlichen…
die Bewertung der schriftlichen Prüfung mit 50 Prozent und
Ist die Prüfung bestanden, sind die folgenden Bewertungen jeweils kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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