§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c TabakerzGErmächtigungen
vorzuschreiben, dass die Überprüfungen auf den Gehalt an bestimmten Stoffen in Erzeugnissen oder in deren Emissionen nur von dafür zugelassenen Prüflaboratorien…
§ 2 Abs. 1 TabakerzVVerordnung über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Prüflaboratorien, die Bestimmungen nach § 1 im Rahmen des § 29 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 oder 3 des Tabakerzeugnisgesetzes durchführen,…
§ 26 Abs. 1 Nr. 6 TabakerzGErmächtigungen
vorzuschreiben, dass sowie die Art der Kenntlichmachung zu regeln.
§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 Buchst. a ZustVOVS NRWVerordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf Gebieten des Verbraucherschutzes
für die Zulassung, die Überprüfung und den Widerruf von Zulassungen von Prüflaboratorien gemäß § 3 der Tabakerzeugnisverordnung vom 27. April 2016 (BGBl. I S.…
§ 7b Abs. 2 Nr. 3 TabakerzGVerordnungsermächtigungen
die Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit, auch hinsichtlich der nach § 7a Absatz 2 Nummer 3 beauftragten privaten Dritten,