§ 5 Abs. 1 TabakerzVPflanzenschutzmittel
Für die in Anlage 3 aufgeführten Pflanzenschutzmittel werden die dort bezeichneten Höchstmengen festgesetzt, die in oder auf Tabakerzeugnissen bei deren…
§ 9 Nr. 1 TabakerzGGesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
für Pflanzenschutzmittel und deren Abbau- und Reaktionsprodukte Höchstmengen festzusetzen, die in oder auf Tabakerzeugnissen beim Inverkehrbringen nicht…
Art. 18 Abs. 1 Buchst. a 32005R0396VERORDNUNG (EG) Nr. 396/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
die in den Anhängen II und III festgelegten Rückstandshöchstgehalte für diese Erzeugnisse;
§ 22 Abs. 3 Nr. 1 PflSchGGesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
für die bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung jeweils zu erwartenden Rückstände des Pflanzenschutzmittels in oder auf Lebensmitteln pflanzlicher…
Erwägungsgrund 3 32008R0149Gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 werden in Anhang III der genannten Verordnung vorläufige Rückstandshöchstgehalte für Wirkstoffe…