§ 21 TAppVInhalt der Prüfung
Die Prüfungen in den Prüfungsfächern Physik einschließlich der Grundlagen des physikalischen Strahlenschutzes, Chemie, Zoologie und Botanik der Futter-, Gift-…
Anlage 10 Nr. I ÄApprO 2002Approbationsordnung für Ärzte
Physik für Mediziner und PhysiologieZell- und Gewebephysiologie. Funktionsweisen des Herz-Kreislauf-Systems, Atmungssystems, Verdauungssystems,…
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 ErgThAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
Biologie, beschreibende und funktionelle Anatomie, Physiologie,
§ 20 Abs. 3 ZHG§10PrOPrüfungsordnung nach § 10 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
In der Prüfung in Physiologie hat der Prüfling nachzuweisen, daß er die für einen Zahnarzt notwendigen physiologischen Kenntnisse besitzt.
§ 19 TAppVPrüfungsfächer
Das Vorphysikum umfasst die Prüfungsfächer Die Prüfungen sollen bis zum Ende des ersten Studienjahres abgelegt werden.