§ 4 Abs. 6 SächsAGTierGesGSächsisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz
Die gemäß § 24 Abs. 1 Satz 3 TierGesG unter fachlicher Aufsicht des approbierten Tierarztes stehenden anderen Personen müssen ausreichend qualifiziert und…
Art. 38 Abs. 2 32005L0036RICHTLINIE 2005/36/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Zulassung zur tierärztlichen Ausbildung setzt den Besitz eines Diploms oder eines Prüfungszeugnisses voraus, das in einem Mitgliedstaat für das betreffende…
§ 3 Nr. 2 VAPVet NRWVerordnung über die berufsbegleitende Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des tierärztlichen Dienstes in der Veterinärverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen
eine in der Bundesrepublik Deutschland erteilte Approbation als Tierärztin oder Tierarzt besitzt,
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 TierSchTrVVerordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates
ein nach dem 5. Januar 2007 erfolgreich getätigter Abschluss eines Hochschulstudiums oder Fachhochschulstudiums im Bereich der Landwirtschaft oder der…