§ 19 Abs. 2 TexModSchneiderAusbVAnrechnung von Ausbildungszeiten
Bei der Anrechnung stehen die in der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin erbrachten Leistungen dem…
§ 9 Abs. 10 TextilProdAusbV 2003Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktgestalter-Textil/zur Produktgestalterin-Textil
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Dabei haben die Prüfungsbereiche Produktentwicklung und…
§ 17 TexModNäherAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin
Die Ausbildung kann nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin im Ausbildungsberuf zum Textil-…
§ 6 Abs. 8 TextilPrAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Produktprüfer-Textil/zur Produktprüferin-Textil
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen bewertet worden sind.
§ 20 Abs. 2 TexModSchneiderAusbVBestehende Berufsausbildungsverhältnisse
Eine bis zum 31. Dezember 2014 begonnene Berufsausbildung zum Modenäher und zur Modenäherin kann nach den Vorschriften der Berufsausbildung zum Modeschneider…