§ 3 Abs. 2 TextilgestalterMstrVZiel und Gliederung des Teils I
Teil I der Meisterprüfung umfasst als Prüfungsbereich ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch.
§ 2 TextilgestalterMstrVMeisterprüfungsberufsbild
Im Textilgestalter-Handwerk sind zum Zwecke der Meisterprüfung folgende Fertigkeiten und Kenntnisse zum Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz zu…
§ 2 Abs. 3 TextilIndMeistPrV 2006Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Textilwirtschaft
Die Prüfung zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Textilwirtschaft gliedert sich in die Prüfungsteile:
§ 4 Abs. 2 TextilgestalterMstrVMeisterprüfungsprojekt
Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Planungs-, Durchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten.
§ 7 Abs. 1 TextilgestalterMstrVZiel, Gliederung und Inhalt des Teils II
Durch die Prüfung in Teil II hat der Prüfling in den in Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Handlungsfeldern seine berufliche Handlungskompetenz dadurch…