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Zuständige Behörde für die Marktüberwachung aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011, für den Vollzug des Textilkennzeichnungsgesetzes sowie für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Textilkennzeichnungsgesetz ist das Landesamt für Verbraucherschutz.