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Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Produktkontrolle statt.
Für den Prüfungsbereich Produktkontrolle bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er kann;
textile Fertigungs- und Verarbeitungsprozesse unterscheiden,
textile Massenberechnungen durchführen,
Arbeitsmittel auswählen,
technische Unterlagen nutzen,
Arbeitsergebnisse dokumentieren sowie
Aspekte des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, des Umweltschutzes und der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen
der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und Aufgabenstellungen, die sich auf die Arbeitsaufgabe beziehen, schriftlich bearbeiten;
die Prüfungszeit beträgt insgesamt vier Stunden; innerhalb dieser Zeit soll die Bearbeitung der schriftlichen Aufgabenstellungen in 60 Minuten durchgeführt werden.
Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Zuschneiden und Nähen statt.
fachliche Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe begründen
technische Zeichnungen erstellen und Arbeitsergebnisse dokumentieren,
textile Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe vorbereiten und handhaben,
textile Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe vorbereiten und handhaben
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.