Art. 110 32001L0083RICHTLINIE 2001/83/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel
Die Mitgliedstaaten treffen alle sachdienlichen Maßnahmen, damit die Selbstversorgung der Gemeinschaft mit menschlichem Blut und Blutplasma gefördert wird. Zu…
§ 3 Abs. 1 TFGVersorgungsauftrag
Die Spendeeinrichtungen haben die Aufgabe, Blut und Blutbestandteile zur Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten zu gewinnen.
§ 1 Abs. 3 Nr. 2 TPGGesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben
Blut und Blutbestandteile.
Art. 20 Abs. 1 32002L0098Die Mitgliedstaaten ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um freiwillige, unbezahlte Blutspenden zu fördern, damit erreicht wird, dass Blut und Blutbestandteile…
§ 1 HIVHGGesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen
Zweck des Gesetzes ist es, aus humanitären und sozialen Gründen und unabhängig von bisher erbrachten Entschädigungs- und sozialen Leistungen an Personen, die…