Anlage 2 TfPV
(zu den §§ 15, 16 Absatz 1)
Anlage 2 TfPV
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4014)
Anlage 2 TfPV
Andere als die in Spalte 2 aufgeführten Zwischennoten dürfen nicht verwendet werden.
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4014)
Andere als die in Spalte 2 aufgeführten Zwischennoten dürfen nicht verwendet werden.