Art. 29 Abs. 1 32007L0059Die zuständige Behörde kann jederzeit Vorkehrungen treffen, um an Bord von Zügen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich verkehren, zu überprüfen, ob der…
§ 11 Abs. 5 TfVRegelmäßige und anlassbezogene Überprüfungen und Untersuchungen
Der Unternehmer hat unverzüglich eine Überprüfung oder eine Untersuchung des Triebfahrzeugführers nach Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 4 Satz 1…
Art. 18 Abs. 1 32007L0059Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreiber sind zu verpflichten, dafür zu sorgen und zu überprüfen, dass die Fahrerlaubnisse und die Bescheinigungen der…
Art. 16 Abs. 3 32007L0059Versäumt der Triebfahrzeugführer eine regelmäßige Überprüfung oder ergibt die Überprüfung ein negatives Ergebnis, so gilt das Verfahren des Artikels 18.
§ 19 Abs. 1 VO-StrUG NRWDurchführungsverordnung zum Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetz NRW
Bei Beschäftigten, die Transporte als Fahrerinnen und Fahrer durchführen, ist durch regelmäßige, mindestens halbjährliche Kontrollen sicherzustellen, dass diese…